Sind Monarchie und Demokratie vereinbar?
Wahrscheinlich sogar besser als Demokratie und Republik. Wenn man sich Europa anschaut sind die sichersten Demokratien tatsächlich die Monarchien Nord- und Westeuropas. Der Monarch hat nicht nur repräsentative Aufgaben wie unser Bundespräsident. Seine Aufgaben liegen auch im Schutze von Recht und Freiheit. Unsere auf der Republik basierende parlamentarische Demokratie ist in keiner Weise vor Ermächtigung geschützt. Jedes wichtige Amt wird von den Parteien besetzt bzw. vergeben. Dadurch wird einer Gruppe unserer pluralistischen Gesellschaft eindeutig zuviel Macht eingeräumt. Man sollte also darüber nachdenken, ob es nicht besser ist, ein Amt zu schaffen das dem Parteienstreit aber auch Lobbyismus und Bestechung enthoben ist.
Hat die Monarchie in einer Gesellschaft, in der Leistung und nicht der Zufall der Geburt entscheiden, noch Lebensrecht?
Nicht immer siegen im politischen Tageskampf die Besten, sondern oft die Skrupellosen. Deshalb ist es besser, das höchste Amt dem Leistungsstreben und dem Ehrgeiz der Parteien zu entziehen. Die Ausbildung für die hohe Würde des Monarchen von früher Jugend an, das selbstverständliche Hineinwachsen in seine Aufgaben, geben Verhaltenssicherheit und vermitteln neben Unabhängigkeit des Denkens eine Fülle sachlicher Fähigkeiten. Die Leistung bleibt natürlich wichtig, besonders beim Prätendenten, demjenigen also, der den Thron für sich und sein Haus erstrebt. In der Monarchie steht nicht nur der Mann als Staatsoberhaupt an der Spitze, sondern eine Familie. Damit wird sowohl ihre wie die Stellung der Frau aufgewertet.
Warum treten die Monarchisten für die Erblichkeit ein?
Derzeit erleben wir eindeutig welche Farce entsteht, wenn das Staatsoberhaupt gewählt wird. Da es sich die Republik nicht traut, dieses Amt vom Volke zu wählen, entscheiden die Parteien selbstherrlich und beschädigen damit seinen Ruf und Respekt. Die Parteien setzen Leute ohne Legitimität vom Volk in die Wahlkommission namens Bundesversammlung und lassen diese mit entscheiden. Ziel dieses Possenspiels ist es, das Amt durch Verhinderung es Wahlkampfes unantastbar zu machen und gleichzeitig den Schein einer Demokratie zu wahren die in diesem Falle nicht existiert! Durch eine geregelte Erbfolge, wie sie in den meisten Staaten des „Alten Europas“ üblich ist, wird das höchste Amt des Staates in Ehren gehalten und gleichzeitig vor Ermächtigung geschützt. Die Faszination der Monarchie verstärkt außerdem die repräsentative Wirkung immens.
Liegt die Wiederherstellung der Monarchie im Bereich des Möglichen?
Würde man diese Frage verneinen, müsste man sich fragen ob man tatsächlich in einer Demokratie lebt! Schon Louis Ferdinand v. Preußen, der Großvater Georg Friedrichs sagte: „In der Politik ist nichts unmöglich!“ Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die Schwächen der Republik immer weiter offenbart, was zwangsweise zu einer Bevölkerung führt, die sich mit diesem Thema auseinander setzen muss. Wer nach Spanien blickt, sieht das es möglich ist!
Erschwert die Monarchie nicht das Zusammenwachsen Deutschlands?
Im Gegenteil: Die Krone kann zum einigenden Band der all zu lang getrennten Teile unseres Volkes werden. Nach 45 Jahren der Teilung ist das Zusammenwachsen eine langfristige Aufgabe. Eine mitten in Deutschland verwurzelte Monarchie wird diesen Prozess wesentlich erleichtern.
Ist die Monarchie zu kostspielig?
Wenn man die Zivillisten der verschiedenen Monarchien mit den in Deutschland veranschlagten Kosten für den Bundespräsident vergleicht, wird man sehen dass Deutschland meist weit mehr für das Amt des Staatsoberhauptes ausgibt und dies obwohl Qualität und Ansehen des Amtes mehr als zuwünschen übrig lassen.
Welche Pflichten und Rechte soll der Monarch haben?
Der Monarch soll als dritte Instanz neben Volk und Parteien einen besseren Ausgleich der Machtverhältnisse herbeiführen. Unser derzeitiges System gibt den Parteien, mit den nötigen Wählerstimmen im Rücken, zuviel Macht und vernachlässigt den Schutz vor Ermächtigung. Eine Aufgabe des Monarchen wird es somit sein, zu verhindern das eine Partei die sich in einer Monopolstellung befindet, die Rechte und Freiheiten des Volkes und von Minderheiten unangemessen einschränkt. Der Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, der Kultur und der deutschen Souveränität sind, neben der Repräsentation seine wichtigsten Aufgaben. Dafür benötigt er ein Vetorecht bei Gesetzes- und Verfassungsänderungen, sowie bei Kriegserklärungen und Verträgen mit anderen Staaten.
Wie soll die Monarchie wieder eingeführt werden?
Jede gewaltsame Lösung scheidet von vornherein aus. Selbstverständlich muss eine breite Mehrheit der Bevölkerung den Neuanfang bejahen – vergleichbar dem, was sich im November 1989 in der damaligen ,DDR‘ ereignet hat.
Steht die Kaisertreue Jugend im Gegensatz zum Grundgesetz?
Nein, das tun wir nicht. Sicherlich sind für unser Unterfangen Grundgesetzänderungen von Nöten, wir kritisieren aber, dass das Grundgesetz bis heute noch nicht vom Volke durch Wahl legitimiert wurde, wie es in den meisten Staaten Europas Standard ist!
Liebe Freunde!
Ich heiße Luís Madsen und bin Mitglied der portugiesischen ‚Causa Monárquica‘.
Ich möchte allerdings hier eher „frivole“ Fragen stellen:
1)
Wo kann man Zitate von Kaiser Wilhelm II finden?
2)
Ein besonderes Zitat des Kaisers soll sein:
„Monarchie ist wie Jungfräulichkeit! Ist sie erstmal weg, kommt sie auch nicht wieder.“(der Wortlaut mag nicht ganz präzise sein)
Hat der Kaiser jemals so etwas gesagt?
Und wenn ja, wann, wo und zu welchem Anlaß?
Spanien hat ja bewiesen, dass dieser Ausspruch nicht zwingend richtig ist, dennoch hätte ich gerne gewußt, wo man des Kaisers Zitate finden kann!
königstreue Grüße,
Luís Madsen
Oft kann Google helfen:
http://www.google.de/search?q=Zitate+Kaiser+Wilhelm&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a
1. Sieht die Kaisertreue Jugend 20.I GG in Verbindung mit 79.III GG nicht als Problem hinsichtlich der Umsetzung ihrer Forderungen?
2. Strebt die Kaisertreue Jugend zur Lösung dieses Problems eine neue Verfassung an?
(Ich bitte um Entschuldigung für den Fall, dass es auf diesen Seiten schon stehen sollte und ich es überlas.)
1. Nein. Selbst wenn man GG Art. 79 Abs. 3 so auslegen wollte, wäre das kein Problem, weil außer Art. 1 und Art. 20 jeder Artikel des Grundgesetzes geändert werden kann.
2. Sollte es irgendwelche grundgesetzlichen Probleme geben, dann könnte das ein Anlaß sein, daß Deutschland sich endlich eine Verfassung gibt.
Danke für die Antwort(en).
Folgefragen
zu 1: Welche Rolle soll hierbei die Änderung anderer Artikel als (1 und) 20 haben?
Ist nicht nur 20 relevant, genauer der genannte 20.I?
zu 2: Meinen Sie, dass die Bevölkerung die Einführung einer neuen Verfassung gleichsam nur zum Zwecke einer Remonarchisierung unterstützen würd?
(Andererseits: Wenn man eine Mehrheit für eine Monarchie hinbekommt, bekommt man wohl auch eine solche für ’ne neue Verfassung…)
1) Zu GG 20.1 gibt es Kommentare, an denen sich Verfassungsrechtler orientieren, gemäß dem die Wiedereinführung der Monarchie als nicht mit „demokratischer … Bundesstaat“ vereinbar gesehen wird. Nur ist das ja lediglich der Kommentar zu diesem Artikel und nicht der Artikel selbst. Außerdem zeigt die Geschichte, daß Verfassungsrechtler recht flexibel sein können, wenn geschichtliche Umbrüche anstehen.
2) Ich würde meinen, daß das allemal denkbar ist. Die Frage scheint mir hier weniger das Ob, sondern das Wie zu sein: was man bräuchte ist ein klares Konzept, wo man genau hin will, damit man einen Entwurf für die dafür notwendigen Änderungen am jetzigen GG erarbeiten zu können. Wenn man das hat, kann man anfangen ernsthaft an dem Projekt zu arbeiten und nach Unterstützern zu suchen. Hinsichtlich der Zielstellungen meine ich, daß man zwei diskutieren sollte:
–> bei der ersten wäre das Ziel eine reine Ersetzung des Bundespräsidenten durch einen Monarchen aus einem der ehemals regierenden Fürstenhäuser. Wir geben natürlich dem Haus Hohenzollern den Vorzug, nur muß man das ja vielleicht nicht unbedingt bereits im GG festschreiben
–> bei der zweiten wäre das Ziel die Ersetzung plus eine Aufwertung des Staatsoberhauptes bzgl. des Verhältnisses mit er Europäischen Union. Der Grund weshalb mir das interessant erscheint, ist, daß der Bundeskanzler heute ja kaum mehr dazu kommt seinen Regierungsgeschäften auf nationaler Ebene nachzugehen, weil ständig auf internationaler Ebene irgendwelche Problemlösungen zu erarbeiten sind. Dorthin stattdessen das Staatsoberhaupt zu entsenden würde den Bundeskanzler entlasten. Damit das Staatsoberhaupt nicht auf dem Umweg über die EU zum Alleinherrscher wird, müßte er wohl ein konkretes Verhandlungsmandat der Regierung bekommen. Das sollte aber machbar sein. Der erhoffte Nutzen wäre, daß der Bundeskanzler die frei gewordene Zeit für Reformen auf nationaler Ebene nutzt, wodurch das Land real vorankommen würde.
Sollte tatsächlich eine „neue“ Verfassung notwendig sein, dann müßte man das eben anstreben. Ich weiß nur nicht, ob man sich das gleich von Anfang an vornehmen sollte. Bei der zweiten Variante könnte man sagen, daß die Änderung derart umfassend ist, daß man das Resultat mit gutem Gewissen eine Verfassung nennen kann.
Ach ja: So abwegig wäre die zweite Variante gar nicht. In Frankreich ist es auch der Präsident (Nicolas Sarkozy), der sein Land in der EU vertritt und nicht der Premierminister, der das Gegenstück zu unserem Bundeskanzler darstellt.
Ich dachte weniger an den „demokratischen Bundesstaat“, mehr an den Begriff der „Bundesrepublik“ – und eine Republik ist eben das Gegenteil einer Monarchie.
Da dies Prinzip nun im 20.I steht und der nicht änderbar ist, müsste dann tatsächlich ’ne neue Verfassung beschliessen imho.
Tut man’s nicht und führt trotzdem eine Monarchie ein, ist das gleichsam Verfassungsbruch, selbst dann, wenn’s allgemein akzeptiert wird.
Das kann man dann keinen guten Start in die Monarchie nennen!
Da haben Sie natürlich Recht.
DieGG-Diskussion ist doch müssig, seit Sreichung des Artikel 23 (Geltungsbereich) ist das Gestz doch Makulatur. Ohne Geltungsbereich kein Gesetz.
http://www.flegel-g.de/luege-der-bundesregierung.html
Desweiteren benötigt die BRD-GmbH kein GG, da dies die Eigentümer nicht wünschen.
Nachfragen bitte hier, man gibt gerne Auskunft.
Rabbi Chajim Jehuda Krinsky, Chabad Lubavitch World Headquarter, Crown Heights, 770 Estern Parkway, Brooklyn, New York, U.S.A.
Weiterführende Literatur zum Thema BRD-GmbH findet sich bei
Holger Fröhner
http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/IDR_-_DIE_JAHRHUNDERTLUEGE_-_V4.pdf
http://www.volksgewerkschaft.de/PDF/finanzagentur-brd.pdf
Weitere Lügen zur BRD-GmbH deckte Constanze Paffrath in ihrer Dissertation auf:
http://www.perlentaucher.de/buch/16717.html
Ein ellenlanges Feld, wie das BRD-GmbH-Personal getäuscht wird.
Der aktuelle Reichskanzler Norbert Schittke ist auch in dieser Frage unsichtbar, es läge an ihm, wesentlich offensiver in den Medien die Richtigstellung der Lügen zu betreiben. Leider Fehlanzeige.
Warum soll ausdrücklich ein Geltungsbereich als genannt und als solcher bezeichnet sein müssen?
Andersrum: Wo soll denn ein bundesrepublikanisches Gesetz gelten, wenn nicht in der Bundesrepublik?
Der derzeitige Reichskanzler, Fürst Norbert Schittke, ist zur Zeit dabei, Geld zu sammeln. Mit dem Geld soll im Harz ein zerfallener Schweinestall zum Regierungssitz hergerichtet werden.
Vielleicht kann in der Zwischenzeit Reichskanzler Wolfgang Gerhard Günter Ebel die Staatsgeschäfte erledigen. Und es gibt sicher noch andere Reichskanzler, die einspringen können.
Unser derzeitiger Staat ist die Bundesrepublik Deutschland, auch nach Wegfall von Art. 23 GG. Der enthielt nämlich vor allem eine Einschränkung des Geltungsbereiches, und diese Einschränkung ist am 3. Oktober 1990 weggefallen.
Dass ein Gesetz einen Geltungsbereich haben muss, ist klar, aber muss der Geltungsbereich auch im Gesetz erwähnt sein? Wenn dies zutreffen sollte, dann wären wohl die meisten Gesetze aus der Kaiserzeit nichtig.
Üblicherweise gelten nun mal die Gesetze eines Staates im gesamten Gebiet dieses Staates.
zu 6.
„Andersrum: Wo soll denn ein bundesrepublikanisches Gesetz gelten, wenn nicht in der Bundesrepublik?“
Nach dem Hochverrat des Hosenanzuges werden doch mehr als 60% der Gesetze für die BRD-GmbH in Brüssel/Strasbourg gemacht.
Reicht das als Antwort?
zu7.
„Üblicherweise gelten nun mal die Gesetze eines Staates im gesamten Gebiet dieses Staates.“
Die BRD-GmbH ist kein Staat sondern eine Firma. Deshalb bist Du auch nicht Person sondern Personal. Mit einer „Staatsangehörigkeit“ „deutsch“ lol.
„Die BRD-GmbH ist kein Staat sondern eine Firma“
Es hängt dies wohl ab von der verwandten Staatsdefinition.
Gehen wir nach Max Weber, dann ist die BRD „Staat“, weil hiesiger Gewaltmonopolist;
gehen wir nach Jellinek, ist sie „Staat“, da Staatsgewalt, Gebiet und Bevölkerung vorhanden sind;
gehen wir nach Völkerrecht, ist sie „Staat“, weil als solcher von anderen Staaten anerkannt.
Nach welcher Definition nun ist die Bundesrepublik KEIN Staat?
„Mit einer „Staatsangehörigkeit“ „deutsch“ lol.“
Das liest man desöfteren im Netz.
Verwunderlich eigentlich, denn bereits eine nur kurze Suche mit einer einfachen Suchmaschine ergibt, dass andere Staaten es durchaus ähnlich handhaben.
Sicher, es gibt nicht Staat noch Volk „deutsch“.
Es gibt aber auch weder Staat noch Volk „albanisch“ z.B. und dennoch steht das in deren Persos.
Sollte es nicht Albanien gewesen sein, dann halt ein anderer Staat. Wie gesagt, es gibt derer mehrere. Einfach mal eine Suchmaschine bemühen!
Zum Thema „Reichsregierungen“ wie folgt:
Herr Ebel ist nur eine (von der sog. „BRD“ geduldete) Marionette unserer „Befreier“ und nur zu dem Zweck eingesetzt, die Interessen Amerikas zu wahren, sollte einmal etwas aus dem Ruder laufen in dieser „Republik“, dem „grössten Gefangenenlager der Welt“ , mit eingebauter Staats-Simulation (Zitat eines großen bayerischen Staatsmannes), siehe Kanzlerakte.
Warum haben wir seit mehr als 65 Jahren nach Kriegsende noch keinen Friedensvertrag?
Warum haben wir noch immer Besatzungstruppen Pardon, „Freunde in Uniform und unter Waffen“
im Lande? Über 60.000 an der Zahl…
Warum enthält man unserm Volke eine echte Demokratie nach Schweizer Beispiel vor?
Zur Wahl gehen (?) JA!
Aber nur um eine ungültige Stimme (am besten zerrissener Stimmzettel!) abzugeben um den Vasallen zu zeigen, daß wir mit der Schmierenkomödie nicht mehr einverstanden sind!
Es lebe das REICH! Es lebe unser KAISER!
Herr Ebel ist weder geduldet, noch wurde er eingesetzt. Er hat sich selbst eingesetzt. Aber was soll man ihm strafrechtlich vorwerfen? Dass er sich als Reichskanzler bezeichnet? Das ist keine Straftat. Das Amt des Reichskanzlers gibt es nicht, und nicht existierende Ämter kann man sich nicht aneignen. Und wenn er wirklich mal etwas strafbares tun sollte, so schützt ihn § 20 des Strafgesetzbuches vor Strafverfolgung.
Die berühmte Kanzlerakte ist ein reichsdeutsches Märchen, dass jeder Grundlage entbehrt. Ein Schreiben, dass sich darauf bezieht, ist nachweislich gefälscht.
Was ist der Vorteil an der Schweizer Demokratie? Vielleicht die zunehmende Unlust der Schweizerbürger, ständig an Abstimmungen teilzunehmen?
Das Reich ist nun mal seit 1945 tot. Endgültig beerdigt wurde es am 3.10.1990. Und was den Kaiser angeht, gehört der nicht zu Hamburg-Mannheimer?
zu 9.
Warum sind Besatzungstruppen immer noch im Land?
Weil der grandiose General Byrd den Waffenstillstand gegen das Deutsche Reich gebrochen hat und und daraufhin General Kammler den totalen Krieg neu ausgerufen hat.
Wo das passierte? Neuschwabenland , auch bekannt als Antarktis.
Man frage sich nur, weshalb IM Tulpe alias Genschman hochkantig z.B. aus der Colonia Dignidad rausflog, als er Paul Schäfer in die BRD-GmbH verfrachten wollte.
Und dass der Schwulibert Westerwellchen aus reiner Menschlichkeit gegen den Überfall auf Libyen stimmte, glaubt auch nur ein Systemverblödeter. DER konnte gar nicht anders wegen der Reichsdeutschen.
zu 10.
Das Reich ist nicht tot.
Aber das passt in Ihren Gehirnskasten nicht rein, dazu müssten Sie lesen, lesen, lesen.
Und vor allem vieles, was in den ca. 27.000 verbotenen Büchern (in der BRD-GmbH) steht.
Wenn das alles so freiheitlich ist, warum sind diese Menge Bücher verboten?
Lesen gefährdet die Dummheit.
und die nachfolgenden Teile ergeben sich dann logisch